Inhaltsübersicht
VI. Soziale Sicherheit und Modernisierung des Sozialstaates

 

V. Innovation und Bildung

1. Aufbruch für Innovation und Qualifikation

Innovation, Wissenschaft und Technik sind von zentraler Bedeutung für die künftigen Lebenschancen der Bürgerinnen und Bürger. Forschung, Qualifikation und neue Technologien bestimmen mit über die Zukunft von Arbeit und Umwelt und über die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft.

Wenn wir die Arbeitslosigkeit überwinden und die Umweltbelastungen nachhaltig verringern wollen, müssen wir die großen Chancen der zukunftsfähigen Technologien nutzen. Energie- und ressourcensparende und naturschonende Technologien sind ein Schlüssel für künftigen Wohlstand und für hohe Wettbewerbsfähigkeit.

Die neue Bundesregierung wird der Bildungs-, Forschungs- und Technologiepolitik in Deutschland einen herausragenden Stellenwert geben. Dabei geht es nicht nur um das Ausloten technologischer Optionen, sondern auch um das Aufzeigen von Gestaltungsperspektiven. Wir suchen den gesellschaftlichen Dialog über einen konsensfähigen Weg der technologischen Entwicklung. Wir werden alles daran setzen, mögliche Risiken einzudämmen und zu vermeiden.

2. Bildung, Forschung und Wissenschaft stärken

Deutschland muß eine Ideenfabrik werden. Wir wollen ein Klima des geistigen Aufbruchs fördern, das Bildung, Wissenschaft und Forschung neue Entfaltungsmöglichkeiten bietet, bestehende strukturelle Verkrustungen aufbricht und der jungen Generation Zukunftschancen eröffnet. Bildung, Forschung und Wissenschaft sind unsere Antwort auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts:

  • Die neue Bundesregierung wird bereits im Bundeshaushalt 1999 die Zukunftsinvestitionen in Forschung und Wissenschaft deutlich verstärken.
  • Die Forschungsförderung soll entbürokratisiert werden.
  • Die Forschungsförderung soll stärker auf kleine und mittlere Unternehmen orientiert werden.
  • Wir werden die Projektförderung an strategisch angelegten Leitprojekten orientieren. Dazu gehört die Ausrichtung von Forschung und Innovation auf nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfähigkeit.
  • Wir werden die Forschungsförderung stärker auf wichtige Zukunftsfelder, wie Schlüsseltechnologien und sozial-ökologische Umweltforschung, ausrichten.
  • Die neue Bundesregierung wird einen forschungspolitischen Dialog zwischen Wissenschaft, Politik und weiteren relevanten gesellschaftlichen Akteuren einleiten, um die Voraussetzungen für einen gesellschaftlich akzeptierten Kurs der Modernisierung und der Strukturerneuerung einzuleiten.
  • Der Einsatz von waffenfähigem Uran in Forschungsreaktoren ist hoch problematisch und außenpolitisch bedenklich. Deshalb wird die neue Bundesregierung überprüfen, ob Möglichkeiten einer Umrüstung des Forschungsreaktors München II vom Betrieb mit hochangereichertem auf niedrigangereichertes Uran bestehen.
  • Das Forschungssystem der Bundesrepublik hat sich in seiner Vielgestaltigkeit bewährt. Wir werden es weiterentwickeln und das Aufgabenprofil der Forschungsinstitutionen und -organisationen schärfen.
  • Die Forschungseinrichtungen sollen von bürokratischen Vorschriften soweit wie möglich entlastet werden. Insgesamt ist mehr Transparenz, Flexibilität und Eigenverantwortlichkeit der Einrichtungen durch Budgetierung anzustreben. Auf verbindliche Stellenvorgaben soll weitgehend verzichtet werden.
  • Die Überwindung der Defizite vor allem bei industrienaher Forschung und Entwicklung, wie auch beim Forschungspersonal in Ostdeutschland, werden wir bei der Schwerpunktsetzung berücksichtigen.
     

Deutschland braucht eine neue Bildungsreform. Unsere Leitidee ist das Recht auf Bildung, das heißt die bestmögliche Bildung für alle. Ziele sind mehr Chancengleichheit, Gleichwertigkeit aller Bildungsgänge und die Förderung unterschiedlicher Begabungen, weniger Bürokratie, dafür mehr Leistung, mehr Effizienz und mehr Wettbewerb. Wir setzen auf demokratische Selbstbestimmung und Autonomie statt auf staatliche Bevormundung. Vordringlich sind:

  • Gemeinsam mit Gewerkschaften und Unternehmen werden wir in einem Bündnis für Arbeit und Ausbildung konkrete Maßnahmen vereinbaren, um allen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zu sichern. Wirtschaft und öffentliche Verwaltung stehen in der Pflicht, durch Erhöhung der Lehrstellenzahl jedem Jugendlichen einen qualifizierten Ausbildungsplatz zu geben. Die neue Bundesregierung wird im Lichte der Ergebnisse des Bündnisses ihre Festlegungen über mögliche politische und gesetzgeberische Maßnahmen hinsichtlich einer qualifizierten Ausbildung für alle Jugendlichen treffen. Sie wird unmittelbar nach Amtsantritt mit einem Sofortprogramm 100.000 Jugendliche so schnell wie möglich in Ausbildung und Beruf bringen.
  • Wir wollen in einer Ausbildungsoffensive die Modernisierung und Verbesserung der Attraktivität der beruflichen Bildung vorantreiben. Wir werden die Benachteiligtenprogramme bedarfs- und zielgerecht weiterentwickeln, damit auch lernschwächere junge Menschen die Chance auf eine qualifizierte Berufsausbildung und damit auf eine berufliche Zukunft erhalten.
  • Ausbau und Verankerung der Weiterbildung als vierte Säule des Bildungssystems. Die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens macht eine enge Verzahnung zwischen Berufsleben und Weiterbildung erforderlich. Für die Weiterbildung werden wir die Voraussetzungen dafür schaffen, daß die Vielfalt der Träger, die Qualität und Vergleichbarkeit der Abschlüsse sowie die Transparenz der Angebote gesichert wird. Die politische Jugend- und Erwachsenenbildung wollen wir stärken.
  • Mit einer grundlegenden Reform der Ausbildungsförderung werden wir 1999 beginnen. In einem ersten Schritt werden wir Einschränkungen der 18. BAföG-Novelle zurücknehmen und die Freibeträge weiter anheben. Für eine grundlegende Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung werden wir ein im Bundestag und Bundesrat zustimmungsfähiges Konzept bis Ende 1999 vorlegen. Dazu werden wir unter anderem alle ausbildungsbezogenen staatlichen Leistungen zusammenfassen.
  • Wir werden das Hochschulrahmengesetz im Einvernehmen mit dem Bundesrat weiterentwickeln und dabei die Erhebung von Studiengebühren ausschließen sowie die verfaßte Studierendenschaft absichern. Wir werden eine Expertenkommission einrichten, um das Dienstrecht für das Hochschulpersonal umfassend zu modernisieren. Hierdurch sollen nicht zuletzt Anreize für mehr Leistung und bessere Qualität geschaffen werden.
  • Wir wollen die rahmen- und förderungsrechtlichen Bestimmungen so gestalten, daß Frauen in Lehre und Forschung bessere Chancen eingeräumt werden, gegebenenfalls auch durch Unterstützung einer europäischen Frauenuniversität. Die im Hochschulsonderprogramm verankerte Förderung von Wissenschaftlerinnen soll über das Jahr 2000 hinaus fortgesetzt werden.

Der anstehende Generationswechsel an Forschungsinstituten und Hochschulen soll genutzt werden, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Wissenschaftsbereich voranzubringen. Erfolge in der Förderung von Wissenschaftlerinnen werden wir zu einem Kriterium bei der Finanzzuweisung machen.

  • Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wollen wir ausweiten.
  • Wir wollen die Hochschulen zu Zukunftswerkstätten ausbauen. Die Mittel für den Hochschulbau werden wir aufstocken. Die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulen wird überprüft. Darüber hinaus wollen wir die Studienbedingungen für die Studierenden verbessern und die Hochschulen international attraktiver machen. Die Hochschulforschung und der Wissenstransfer müssen gestärkt werden.
  • Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen in ihrer Rolle als Zentrum des konstruktiven Diskurses über gesellschaftliche Zukunftsfragen und in ihrer Verankerung gegenüber der Gesellschaft gestärkt werden.

3. Informations- und Kommunikationspolitik

Die Politik der Bundesregierung zielt auf die beschleunigte Nutzung und Verbreitung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie in der Gesellschaft. Chancen und Potentiale der Wissens- und Kommunikationsgesellschaft müssen für eine international wettbewerbsfähige Wirtschaft, für neue Erwerbsarbeit, für ökologische Nachhaltigkeit, für einen uneingeschränkten Informationszugang, für Wissenserweiterung und für die weltweite Erweiterung der Freiheitsräume der Menschen ausgeschöpft und erschlossen werden.

  • Die Bundesregierung wird in ihrer Förderpolitik ein besonderes Gewicht bei der Medien- und Kommunikationswirtschaft auf kleine und mittlere Unternehmen und die Entwicklung des Software- und Dienstleistungsbereichs legen.
  • Medienkompetenz als Schlüsselqualifikation verwirklichen. In einer Innovationspartnerschaft mit der Wirtschaft und mit den Ländern wollen wir hierzu beitragen.
  • Die Bundesregierung strebt eine Bildungspartnerschaft aus Bund, Ländern, Gemeinden und Wirtschaft an, um die Bildungseinrichtungen mit zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnik auszustatten.
Inhaltsübersicht
VI. Soziale Sicherheit und Modernisierung des Sozialstaates